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Die Übertragung von Rechten an nicht fertig gestellten Bauobjekten


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Wie kann man das Recht an einem nicht fertig gestellten Bauobjekt übertragen? Weshalb stößt man bei der einfachen Veräußerung eines Gebäudes in der Bauphase in der Praxis auf solche Probleme? Wie kann man beim Erwerb eines nicht fertig gestellten Bauobjekts auf einfachste Weise die Rechte aus der Baugenehmigung übertragen oder eine Baugenehmigung auf eigenen Namen bekommen? Welchen Einfluss haben „juristische Konstruktionen“ auf die Qualität der Transaktion und ihre Notwendigkeit aufgrund eines Mangels und/oder einer Inkonsistenz von Vorschriften?  login